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Die am häufigsten gestellten Fragen
Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters kann der amtliche Führerscheinantrag gestellt werden. Der Antrag wird in der Fahrschule ausgefüllt und vom Antragsteller an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Die Behörde kann ein persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Die Klasse Mofa macht hierbei eine Ausnahme. Eine Antragstellung bei der Behörde ist nicht nötig. Der Bewerber legt nach der erfolgten Ausbildung in der Fahrschule eine theoretische Prüfung ab. Eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule muss vorgelegt werden. Nach Bestehen der Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Wer im Besitz einer beliebigen EU-Fahrerlaubnis ist, benötigt zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.
Kein Prüfungsmensch? Kein Problem!
Zehn Ratschläge, wie Sie den Druck vor oder während der Prüfung reduzieren können:
Auch Prüfer wissen, dass es keine Null-Fehler-Prüfungsfahrten gibt!
Mit der theoretischen und praktischen Ausbildung kann sofort nach der Antragstellung in der Fahrschule begonnen werden.
Die Theorieprüfng kann bis zu drei Monate, die Fahrprüfung bis zu einen Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters absolviert werden. Die Ausgabe des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.
Die Motorradausbildung kann auch im Intensivkurs stattfinden. Dies hat den Vorteil, dass Sie intensiv trainieren können und viele
Fahrstunden in kurzer Zeit bekommen. So erleben Sie schnell Lernfortschritte!
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann frühestens mit 16 ½ Jahren bei der Führerscheinstelle eine Ausnahme- genehmigung beantragt werden. Die Fahrausbildung findet in der Fahrschule statt. Nach bestandenen Prüfungen wird am 17. Geburtstag eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die nur in Deuschland gültig ist. Bei jeder Fahrt muss eine der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen (maximal 5 eingetragene Personen) mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B oder Klasse 3 besitzen und mindestens 30 Jahre alt sein, sie darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.