• Fahrschule Schüte | Autobahn

Meine Leistungen

Die Fahrschule bildet Sie in den Klassen B, B96 (Klasse B mit Schlüsselzahl 96), Klasse BE sowie Klasse AM, Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A aus. Außerdem biete ich auch Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) an.
Weitere Informationen finden Sie unten.

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässige Gesamtmasse)
• Bis 8 Personen außer dem Fahrer

Mitführen von Anhängern

• Alle Anhänger bis 750 kg zG
• Bei Anhängern mit mehr als 750kg zG ist die zG der Kombination auf max. 3.500 kg zG begrenzt

Weitere Informationen
• Mindestalter: 18 oder
begleitetes Fahren ab 17 Jahren
• Ausbildung: Theorie, Praxis und Prüfung
• Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Kraftwagen der Klasse B
• Und Anhänger über 750 kg zG
• Die zG der Kombination ist begrenzt
auf max. 4.250 kg

Weitere Informationen
• Mindestalter: 18 oder
begleitetes Fahren ab 17 Jahren
• Vorbesitz der Klasse B
• Ausbildung: Theorie und Praxis
• Erwerb durch Fahrerschulung

Klasse BE

Kraftwagen Der Klasse B
• Und Anhänger über 750kg und bis 3.500 kg zG

Weitere Informationen
• Mindestalter: 18 oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren
• Vorbesitz der Klasse B
• Ausbildung: Praxis und Prüfung

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Bis 45 km/h
• Bei Elektromotoren max. Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• Bei Verbrennungsmotoren Hubraum max. 50 ccm

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
• Bis 45 km/h
• Hubraum bei Fremdzündung höchstens 50 ccm
• Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• Bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW
• Leermasse max. 350 kg – bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen – bei Elektrofahrzeugen (ohne die Masse der Batterie)

Weitere Informationen
• Mindestalter: 16 Jahre
• Ausbildung: Theorie, Praxis und Prüfung

Klasse A

Krafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge
• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Weitere Informationen
• Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20, bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
• Mindestalter: 21 Jahre (dreirädrige KFZ)
• Ausbildung: Theorie, Praxis und Prüfung – bei Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
• Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)
• Hubraum max. 125 ccm
• Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse
• Max. 0,1 kW/kg

Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
• Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
• Und/oder eine Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
• Und einer Leistung bis 15 kW

Weitere Informationen
• Mindestalter: 16 Jahre
• Ausbildung: Theorie, Praxis und Prüfung
• Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW
• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Weitere Informationen:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Ausbildung: Theorie, Praxis und Prüfung
• Bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
• Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Ich biete auch

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

• Den Führerschein haben Sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe – haben Sie in der Probezeit schon zu häufig die Verkehrsregeln missachtet, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

• Wahrnehmungssensibilisierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren stehen im Mittelpunkt.

• Die Fahrerlaubnisbehörde gibt in der Regel eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Weitere Informationen
• Mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer