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Die am häufigsten gestellten Fragen

Frühester Ausbildungsbeginn

Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters kann der amtliche Führerscheinantrag gestellt werden. Der Antrag wird in der Fahrschule ausgefüllt und vom Antragsteller an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Die Behörde kann ein persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Die Klasse Mofa macht hierbei eine Ausnahme. Eine Antragstellung bei der Behörde ist nicht nötig. Der Bewerber legt nach der erfolgten Ausbildung in der Fahrschule eine theoretische Prüfung ab. Eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule muss vorgelegt werden. Nach Bestehen der Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Wer im Besitz einer beliebigen EU-Fahrerlaubnis ist, benötigt zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.

Ängste bewältigen

Kein Prüfungsmensch? Kein Problem!
Zehn Ratschläge, wie Sie den Druck vor oder während der Prüfung reduzieren können:

  • Melden Sie sich erst zur Prüfung, wenn Sie und Ihr Fahrlehrer davon überzeugt sind, dass Sie in Theorie und Praxis bestehen werden. Eine gründliche Vorbereitung vor der Prüfung ist der Weg zum Erfolg! Ein Splitten der Prüfung in einen Theorietermin und einen Praxistermin vermindert den Druck
  • In den letzten Übungsstunden vor Ihrer praktischen Prüfung sollten Prüfungsfahrten simuliert und gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer ausgewertet werden.
  • Die Termine für die theoretische und praktische Prüfung sollten Sie nicht in Stressphasen (wie z. B. andere Prüfungen in Schule oder im Beruf, allg. Stresssituationen beruflicher und privater Art oder persönliche Höhepunkte) gelegt werden, sofern dies vermeidbar ist!
  • Erzählen Sie niemandem, wann Sie ihre Prüfung haben. Sie mindern so den Erwartungsdruck!
  • Reden Sie nur mit Personen Ihres besonderen Vertrauens darüber und lassen Sie sich bestärken und Mut machen!
  • Lassen Sie sich durch Horrorgeschichten von „Durchfallern“ nicht aus der Ruhe bringen. Es gibt keine „bösen Prüfer“!
  • Kaum jemand wird zugeben, dass ihm selbst ein grober Fehler unterlaufen ist.
  • Gönnen Sie sich am Abend vor Ihrer Prüfung etwas Schönes und lenken Sie sich ab, denn Sie sind bestens vorbereitet!
  • Gehen Sie nicht zu spät zu Bett, dann sind Sie am nächsten Morgen ausgeruht und frisch!
  • Seien Sie am Prüfungstag pünktlich! So vermeiden Sie Hektik und Stress.
  • Wenn möglich, nehmen Sie vor der praktischen Prüfung als warming-up noch eine Fahrstunde, so können kleine Unsicherheiten ihrerseits vorher geklärt werden!
  • Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche und nehmen Sie keine Beruhigungsmittel! Sie vermindern die
    „Prüfungsangst“ nicht, sondern reduzieren die Aufmerksamkeit, Konzentration und das Reaktionsvermögen.

Auch Prüfer wissen, dass es keine Null-Fehler-Prüfungsfahrten gibt!

Theoretischer und praktischer Ausbildungsbeginn

Mit der theoretischen und praktischen Ausbildung kann sofort nach der Antragstellung in der Fahrschule begonnen werden.
Die Theorieprüfng kann bis zu drei Monate, die Fahrprüfung bis zu einen Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters absolviert werden. Die Ausgabe des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.

Anmeldungsunterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der beantragten Klasse oder Antrag auf Erweiterung für die beantragte Klasse von der Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (amtlicher Nachweis über Ort und Datum der Geburt)
  • Biometrisches Lichtbild neueren Datums, Maße ca. 3,5 x 4,5 cm
  • Sehtestbescheinigung von einem Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Teilnahme einer Unterweisung in Erster Hilfe (lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
  • Evtl. bereits vorhandene Führerscheine

Motorradführerschein

  • Setzen Sie sich auf das Fahrschulmotorrad. Sie sollten mit beiden Fußsohlen den Boden erreichen. Das gibt Standsicherheit und erleichtert Ihnen den Umgang mit dem Motorrad. Ihr Fahrlehrer wird es Ihnen ermöglichen!
  • Schutzkleidung ist notwendig! Natürlich wird eine gute Fahrschule Ihnen eine „Grundausstattung“ zur Verfügung stellen.
    Jedoch ist es besser sich diese Dinge selbst zuzulegen, da Sie sie sowieso später benötigen und sie Ihnen auch ein gutes Gefühl geben!
  • In der der Motorradausbildung ist es wichtig regelmäßig (mehrmals wöchentlich) zu fahren! Große Pausen hemmen den Lernfortschritt und kosten zusätzlich Zeit und Geld!

Die Motorradausbildung kann auch im Intensivkurs stattfinden. Dies hat den Vorteil, dass Sie intensiv trainieren können und viele
Fahrstunden in kurzer Zeit bekommen. So erleben Sie schnell Lernfortschritte!

Begleitetes Fahren

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann frühestens mit 16 ½ Jahren bei der Führerscheinstelle eine Ausnahme- genehmigung beantragt werden. Die Fahrausbildung findet in der Fahrschule statt. Nach bestandenen Prüfungen wird am 17. Geburtstag eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die nur in Deuschland gültig ist. Bei jeder Fahrt muss eine der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen (maximal 5 eingetragene Personen) mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B oder Klasse 3 besitzen und mindestens 30 Jahre alt sein, sie darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.